Parkett - Fußböden - Bodenbeläge 
Gutachten Claus Wissutschek
 


Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von höchster Qualität. Für die Auftraggeber muss aus der Flut von Anbietern im Sachverständigenwesen der qualifizierte Sachverständige sofort erkennbar sein. Das einheitliche Erscheinungsbild mit dem unverwechselbaren »Zeichen für Sachverstand«, das die Bestellungskörperschaften zusammen mit dem Institut für Sachverständigenwesen Köln (IfS) entwickelt haben, gewährleistet das. Damit erkennen Auftraggeber qualifizierte Dienstleistung – öffentlich bestellte Sachverständige heben sich eindeutig vom Wettbewerb ab.


Öffentliche Bestellung und Vereidigung


Steht für:


       Unabhängig und unparteiisch

                       

       Ständig auf dem Prüfstand


       Gutachter, Berater und Schlichter

                    

       Vertauen und Sicherheit


ö.b.u.v. Sachverständiger der Handwerkskammer Mannheim

Rhein-Neckar-Odenwald


Zu den im Kammerbezirk Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald ansässigen Gerichtsstände gehören:

  1. Landgericht Mannheim

  2. Landgericht Heidelberg

  3. Landgericht Mosbach

  4. Amtsgericht Adelsheim

  5. Amtsgericht Bad Mergentheim

  6. Amtsgericht Buchen Odenwald

  7. Amtsgericht Heidelberg

  8. Amtsgericht Mannheim

  9. Amtsgericht Mosbach

  10. Amtsgericht Schwetzingen

  11. Amtsgericht Sinsheim

  12. Amtsgericht Weinheim

  13. Amtsgericht Wiesloch